Was haben ACTA, Regener und 51 Tatort-Autoren gemein? Richtig, es geht hier erneut um den Urheberrechtsschutz. Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement dient der Eindämmung des Handels mit gefälschten Markenprodukten und geistigem Eigentum. Danach hat jeder Staat für wirksame Strafverfolgung und Abschreckung zu sorgen und soll die Identifizierung der Täter sicherstellen. Betroffen sind damit alle Bereiche der Produktpiraterie und des illegalen Handels mit materiellen und immateriellen Gütern. Die Kritiker hingegen sagen, dass hier weniger die Urheber, sondern die Rechteinhaber, also die großen Verlage, Medienkonzerne und Schutzrechtsorganisationen wie die GEMA begünstigt werden.Tatsache ist, dass Deutschland dem Abkommen bislang nicht beigetreten ist und derzeit auch die Perspektive hierfür eher schlecht steht.
In diesem Zusammenhang sind auch die Forderungen der Grünen und der Piratenpartei zu sehen, die das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsbeschaffung höher bewerten als die Rechte von Urhebern und Rechteverwertern. Unterstützt werden sie dabei von allen IT-Unternehmen, seien es Hersteller von Hardware, Anbieter von Breitbanddiensten oder eben die großen Portale, über die sich die Internetgemeinde mit legalem und illegalem Content versorgt und prächtig damit verdient wird.
Dieser Umstand hat den Frontmann der deutschen Rock-Band Element of Crime und Buchautor Sven Regener in einem Interview mit dem bayerischen Rundfunk veranlasst, in einer emotionalen Suada die zunehmende Geringschätzung von Komponisten, Musiken, Filmemachern, Autoren und anderen über eine mediale Verbreitung kommunizierenden Künstler zu beklagen. Das hörenswerte Interview ist unter www.br.de/radio/bayern2 zu verfolgen.
Etwas weniger emotional, dafür mit mehr sachlichen Argumenten gehen stellvertretend für die Urheber im Fernseh- und Filmbereich insgesamt 51 Tatort-Autoren in einem offenen Brief vor. Das Schreiben, das unter www.drehbuchautoren.de/nachrichten/2012/03/offener-brief-von-51-tatort-autoren nachzulesen ist, ist vor allem an die oben genannten Parteien und die gesamte Netzgemeinde adressiert. Die Autoren wehren sich vor allem gegen die Gleichsetzung von freiem und kostenfreiem Zugang und beklagen die Aufwertung der User-Interessen, die die Umsonst-Kultur als Grundrecht ansehen.
Eigentum und damit natürlich auch das geistige Eigentum ist nicht nur in zahlreichen Staaten quasi grundgesetzlich, sondern darüber hinaus auch durch zahlreiche völkerrechtliche Vereinbarungen geregelt. Weshalb nun gerade das geistige Eigentum nicht mehr dem Urheber zusteht, sondern durch ein neu entstandenes Medium nunmehr jedem, der es haben will, wird nirgendwo richtig begründet. Dass insbesondere medial verbreitete Güter nicht vom Urheber selbst, sondern von Rechteverwertern wahrgenommen werden müssen, die zugegebenermaßen manchmal auch konzernähnliche Strukturen haben, ändert an dem Eigentumsvorbehalt nichts.
Bedauerlich ist, dass außer dem Staatsminister für Kultur, Bernd Neumann (CDU) kaum ein Politiker den existierenden Urheberrechtsschutz auch wirksam zu verteidigen gewillt ist. Insofern ist die Einmischung der betroffenen Urheber ein wichtiger Beitrag zur Diskussion.
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