Was mit Werten geht immer? Freiheit? Grenzen, und wenn ja: auch fremde? Mancher mag ins Spötteln kommen, soll konkret benannt werden, worauf genau sich die Formel von der Verteidigung im Grundgesetz bezieht. Längst ist die Bundeswehr international aktiv. Dass sie überall tabu ist, außer auf deutschem Territorium, war wohl 1995 Geschichte: Im Bosnienkrieg schickte der Bundestag erstmals Soldaten in einen bewaffneten Einsatz. Heute sind deutsche Truppen in Mali, Syrien und Somalia aktiv. Verfechter der reinen Lehre müssen argwöhnen: Was nicht passt, wird passend gemacht.
„Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf“, heißt es in Art. 87a GG. Die Formulierung ist dehnbar. Und gedehnt – so der Verdacht – wird sie nach Kräften. Der Rechtswissenschaftler Biner Bähr sieht eine „Verfassungslücke“ zwischen dem Erlaubten und dem faktischen Einsatz: Schützen darf die Bundeswehr nach der einen Lesart Territorium (Deutschland oder auch NATO-Gebiet), nach der anderen ganz allgemein „den Weltfrieden“. Auch die Erfüllung von Bündnisverpflichtungen sehen manche Exegeten selbst als Schutzgut an: Deutschland müsse seinen Ruf als verlässlicher Partner schützen. Das Grundgesetz – ein Kramladen?
Nun muss aber Dehnen nicht gleich Verrat heißen. Schon im Wort „Grundgesetz“ mag nicht nur das Grundlegende, Fixe anklingen, sondern auch der Aspekt des Unkonkreten. Einem „Grundsätzlich…“ folgt ja oft ein „…aber“, nicht immer zum Schaden des Grundsatzes. Eine Verfassung ist keine heilige Schrift, und selbst religiöse Grundtexte gelten ja heute weithin als auslegbar. Für Klarheit sorgen würden freilich Änderungen am Wortlaut. Doch ausdrückliche Eingriffe bedeuten Aufwand und verlangen eine Menge – zwei Drittel – der Stimmen, in Bundestag wie Bundesrat.
Warum eigentlich nicht bremsen? Eine Verfassung, die Kriegseinsätze nicht fördert, sondern erschwert, klingt doch nach einer guten Sache. Nur gibt es trotz des schwierigen Artikels auch im Volk viel Anerkennung für internationale Aktionen. Eine Bevölkerung mag sich den Widerspruch leisten, Mittun gegen Taliban zu wünschen, öffentliche Gelöbnisse aber nicht. Dafür gibt es auch gute Gründe. Gesetze jedoch, möchte man sagen, verdienen Eindeutigkeit, nicht knifflige Auslegungen.
Nichts zu deuteln sieht die Öffentlichkeit immerhin beim Thema Wirtschaftskriege: Nur kurz rückte das 2010 bei Horst Köhler in den Blick. Anders als der erzwungene Abgang des glücklosen Christian Wulff blieb Köhlers Abschied als Bundespräsident kaum im Gedächtnis. Doch er kreiste genau um diese Klarheit: Zur Verlängerung fürs Afghanistan-Mandat hatte er generell für deutschen Militäreinsatz geworben, „um unsere Interessen zu wahren, zum Beispiel freie Handelswege“. Neun Tage später trat er zurück. Zu tief hatte der Sturm des Protests ihn getroffen: „Die Kritik geht … so weit, mir zu unterstellen, ich befürwortete Einsätze der Bundeswehr, die vom Grundgesetz nicht gedeckt wären.“
Kein Zweifel: Bei Verfassungstreue verstehen das Volk und auch die Politik keinen Spaß. Es beruhigt, dass gegen Krieg zu Profitzwecken ein Konsens besteht: Wirtschaftskriege bleiben tabu – solange es keinem Exegeten gelingt, sie ins Grundgesetz einzugemeinden.
Die Verfassung der Deutschen - Lesen Sie weitere Artikel
zum Thema auch unter: trailer-ruhr.de/thema und choices.de/thema
Aktiv im Thema
augengeradeaus.net | Der Journalist Thomas Wiegold bloggt kritisch über die Bundeswehr, ihre Struktur, Ausstattung und Einsätze.
frieden-fragen.de | Die pädagogische Seite beantwortet Fragen zu Krieg & Frieden und bietet ein Lexikon von A wie „ABC-Waffen“ bis Z wie „Zwangsrekrutierung“.
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