Die einen sagen, es sei stark und der letzte Ausdruck eines selbstbestimmten Lebens. Die anderen halten es für feige, wider den natürlichen Lauf der Dinge und können es nicht akzeptieren. Die aktive Sterbehilfe ist wieder einmal in der öffentlichen Debatte angekommen. Der Bundestag hat am 13. November angefangen, über das Thema zu debattieren – und das frei vom Fraktionszwang, was bedeutete, dass die Politiker sich ohne Parteivorgabe mit ihrer persönlichen Meinung äußern durften. Bis Ende 2015 wollen sich die Abgeordneten Zeit lassen. Im Zentrum steht die Frage, wie Sterbehilfe gesetzlich geregelt werden kann, wenn überhaupt.
Zwei Fälle aus der jüngeren Vergangenheit haben besonders dazu beigetragen, dass über das freiwillige Sterben gesprochen wird – der Selbstmord des deutschen Fernsehmanns Udo Reiter und jener der Amerikanerin Brittany Maynard. „Nach fast 50 Jahren im Rollstuhl haben meine körperlichen Kräfte in den letzten Monaten so rapide nachgelassen, dass ich demnächst mit dem völligen Verlust meiner Selbstständigkeit rechnen muss“, schrieb Reiter in einer Erklärung, die er hinterlassen hat, bevor er sich selbst erschoss. Er wolle kein von anderen abhängiger Pflegefall sein. Der ehemalige Intendant des MDR war jahrelang Vorreiter dafür, dass Menschen ihr Leben dann beenden können, wann sie es wollen.
Nicht älter als 29 Jahre ist Brittany Maynard geworden. Ärzte diagnostizierten bei ihr einen unheilbaren Gehirntumor. Sie wolle nicht mit den krankheitsbedingten Veränderungen leben, sagte Maynard. Deshalb kündigte sie für den 1. November ihren Tod an. „Heute ist der Tag, den ich ausgewählt habe, um in Würde zu sterben“, schrieb sie im Internet, bevor sie im Kreise ihrer Familie ein tödliches Medikament einnahm. In vier US-Bundesstaaten ist es Ärzten erlaubt, solch ein Präparat bereitzustellen. Maynard wurde zum Gesicht der Initiative „Compassion & Choices“. Es gab Kritik, weil Maynard durch die Aufsehen erregende Kampagne unter Druck gestanden haben könnte, ihr Leben zum angegeben Termin beenden zu müssen.
Zurück nach Deutschland. Die Bevölkerung hierzulande, so scheint es, spricht sich größtenteils für die Sterbehilfe aus. Das geht zumindest aus mehreren Umfragen hervor. In der jüngsten, durchgeführt von Emnid, lehnten nur 17 Prozent eine Hilfe des Arztes durch Medikamente ab. Dabei muss man zwei Arten unterscheiden. Bei der aktiven Sterbehilfe geben die Helfer den meist schwer kranken Menschen Gift per Injektion oder zum Einnehmen. Diese Art ist in Deutschland im Gegensatz zur passiven Sterbehilfe aktuell noch illegal und wird „Tötung auf Verlangen“ genannt. Bis zu fünf Jahre Haft drohen selbst Angehörigen, wenn sie einem Menschen solche aktive Sterbehilfe leisten.
Bei der passiven Sterbehilfe schalten Ärzte lebenserhaltende Maßnahmen wie Beatmungsgeräte ab, der Patient stirbt schließlich auf natürliche Weise. In einem Großteil der Bundesländer lehnen die Ärztekammern zudem die „Beihilfe zur Selbsttötung“ ab, bei der die Ärzte entsprechende Medikamente bereitstellen, für deren Einnahme aber letztlich der Patient verantwortlich ist. Ärzten droht entsprechend ein Berufsverbot.
Zu beachten ist auch der Unterschied zwischen Erwachsenen und Kindern. In wenigen europäischen Ländern ist Sterbehilfe für Kinder erlaubt. Erich Bethe von der gleichnamigen Stiftung engagiert sich unter anderem im Wuppertaler Burgholz für den Einsatz von Palliativmedizin bei Kindern. Für mehr als sechs Millionen Euro eröffnet dort im Frühjahr für zehn Kinder das 13. Hospiz, das die Bethe-Stiftung mitfinanziert. „Wir wollen den Kindern noch eine schöne Zeit bieten, die sie mit ihren Angehörigen verbringen können“, sagt Erich Bethe, und erteilt dem Ruf nach Sterbehilfe für Kinder aus seiner Sicht eine klare Absage.
Auch darüber berät nun der Bundestag. Der Wuppertaler CDU-Abgeordnete und Vizepräsident des Bundestages Peter Hintze war einer derjenigen, die die Gespräche mit angestoßen haben. Schwerstkranken solle geholfen werden, Ärzte bräuchten Rechtssicherheit, wiederholte Hintze bei der Debatte. „Es wäre ein Widerspruch, wenn Patienten einerseits das Recht haben, dass ihre medizinische Behandlung auch gegen ärztlichen Rat auf Wunsch jederzeit abgebrochen werden kann, ihnen andererseits aber eine ärztliche Hilfe bei der selbstvollzogenen Lebensbeendigung vorenthalten würde“, sagte Hintze. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) warnte davor, die „Selbsttötung zu glorifizieren“.
Dennoch – die Lawine ist losgetreten. Profitieren könnten davon diejenigen Menschen, die nach langer, reiflicher und vor allem freiwilliger Überlegung aus dem Leben scheiden wollen. Die Entscheidung läge dann bei ihnen selbst.
Aktiv im Thema
www.dghs.de
www.dgpalliativmedizin.de
www.dhpv.de
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