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Klimaaktivismus in Norwegen richtet sich auch gegen die starke heimische Ölindustrie
Foto: fototrm12/Adobe Stock

Klimaschutz als Bürgerrecht

29. Januar 2026

Norwegen stärkt Engagement für Klimaschutz – Europa-Vorbild: Norwegen

In Zeiten, da in Ländern wie Deutschland, Belgien oder den Niederlanden Klimaschützer:innen mit Strafverfolgung, Präventionshaft und Millionenklagen konfrontiert werden, geht Norwegen einen anderen Weg. Hier wird ziviler Ungehorsam und Aufklärungsarbeit nicht pauschal diskreditiert oder gar kriminalisiert. Stattdessen rahmt das norwegische Grundgesetz (Artikel 112) das Recht auf eine „gesunde Umwelt“ als fundamentales Bürgerrecht, das Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Aktivist:innen gerichtlich durchsetzen können: „Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Umwelt, die der Gesundheit zuträglich ist, und auf eine natürliche Umwelt, deren Produktivität und Vielfalt erhalten bleiben“. Politische Teilhabe beginnt dort, wo der Staat versagt, und endet nicht bei Straftatprüfungen. 

Urteile gegen die Ölmacht

Norwegen, Europas größter Öl- und Gasexporteur, ringt mit Klimaklagen, die seine Fossilindustrie herausfordern. 2024 stoppte das Osloer Bezirksgericht die Genehmigungen für drei Nordsee-Ölfelder (Rosebank, Wisting, Hyme), da das Energieministerium die Klimafolgen nicht ausreichend bewertet hatte, inklusive Scope-3-Emissionen, d.h. alle indirekten Treibhausgasemissionen, die in der Wertschöpfungskette eines Unternehmens entstehen, aber nicht direkt von diesem kontrolliert werden.

Geklagt hatten Greenpeace Nordic und Natur og Ungdom (Natur und Jugend). Das Gericht urteilte: „Eine derart mangelhafte Umweltverträglichkeitsprüfung verstößt gegen Artikel 112 des Grundgesetzes“. Das Appellationsgericht bestätigte dies später, obwohl das Oberste Gericht 2025 teilweise revidierte und zurückverwies. Ein Prozess, der zeigt: Klimaproteste können zu inhaltlicher Debatte führen und nicht zwangsläufig nicht zu Hausdurchsuchungen.

Ähnlich am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Der Fall „Greenpeace Nordic and Others v. Norway“ (2025): Sechs Jugendliche klagten zusammen mit NGOs gegen Arktis-Öllizenzen von 2016. Das Gericht erklärte die Klage teilweise zulässig und forderte Staaten auf, umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen (EIA) vor Fossilprojekten durchzuführen. Basierend auf bester Wissenschaft. Norwegen wurde nicht verurteilt, doch die Entscheidung schafft Präzedenz: Klimaschutz ist Menschenrecht (Artikel 8 Europäische Menschenrechtskonvention EMRK), keine Extremismus-Agenda. Sámi-Indigene unter den Kläger:innen unterstreichen: Klimagerechtigkeit schützt vulnerable Gruppen vor diskriminierender Politik. Greenpeace kommentierte: „Wir haben einen sehr starken Fall und sind bereit, für dies für zukünftige Generationen zu kämpfen“.

Dialog statt Dämonisierung

Anders als die zynische Rhetorik von „Klima-Terrorist:innen“ in manchen europäischen Parlamenten, dominiert in Norwegen ein sachlicher Diskurs. Spendenfinanzierte NGOs wie Greenpeace werden als legitime Akteure akzeptiert, ihre Bildungsarbeit als Beitrag zur Demokratie gesehen. Gewaltfreie Aktionen wie Blockaden oder Sit-ins werden als Meinungsäußerung geprüft, nicht als Taten krimineller Vereinigungen. Es gibt Bußgelder für Störungen gemäß norwegischem Strafgesetzbuch, doch keine systematischen Ermittlungen gegen „kriminelle Organisationen“ oder Konzernklagen in Millionenhöhe, so der ehemalige Vorsitzende von Greenpeace Norwegen, Frode Pleym: „Dies ist ein historischer Sieg für Jugendliche und zukünftige Generationen.“

Norwegens Modell legt offen: Politische Teilhabe beginnt bei gerichtlich geschützter Kritik an „existentiellem Versagen“ der Politik. Grenzen des Aktivismus liegen bei Gewalt, nicht bei Aufklärung. Strafrechtliche Konsequenzen sind zumutbar, wenn verhältnismäßig. Klimaschutz ist Verfassungsschutz.

Inés Carrasco

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