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NRW-Kulturministerin Ina Brandes
Foto: MKW / Anja Tiwisina

Bessere Bezahlung für freie Kunst

26. Juli 2024

NRW führt Honoraruntergrenzen ein – Theater in NRW 08/24

„Wollen wir, dass Künstlerinnen und Künstler von ihrer Arbeit leben können?“, fragt NRW-Kulturministerin Ina Brandes. Die Frage ist selbstverständlich rhetorisch gemeint. Hintergrund ist die Einführung von Honoraruntergrenzen für freischaffende Künstler:innen, die an vom Land geförderten Projekten teilnehmen. In einem ersten Schritt sollen ab 1. August 2024 diese Untergrenzen im Bereich der kulturellen Bildung getestet werden. Anders als bei geförderten Projekten des Bundes, der erst ab 50 Prozent eigener Förderung Mindesthonorare fordert, gilt die Regelung in NRW ab dem ersten Euro. „Es gibt keine Bagatellgrenze“, sagte Ina Brandes gegenüber dpa. In einem zweiten Schritt sollen ab Januar 2026 dann auch in den anderen Sparten, also Musik, Literatur, Theater und Kunst, Honoraruntergrenzen eingeführt werden.

Hintergrund ist die eigentlich seit Jahrzehnten bekannte prekäre Einkommenssituation freischaffender Künstler:innen, die durch zahlreiche Erhebungen und Gutachten, aber auch durch die Statistiken der Künstlersozialkasse überaus gut belegt ist. Schlechte Bezahlung, Lücken in der Erwerbsbiografie und katastrophale Rentenerwartungen sind nur einige „sichere“ Konstanten eines freischaffenden Künstlerdaseins. Es war dann die Pandemie, die der Kulturministerin die Augen öffnete – wie sie gegenüber dpa zugab. 

Das Ministerium hat sich in einer Fachkommission mit Vertreter:innen des Deutschen Kulturrats, des Kulturrats NRW, Kommunaler Spitzenverbände, der Gewerkschaften und Wissenschaft sowie der Stadt Köln beraten. Bei der Festlegung der Untergrenzen spielten Faktoren wie Art und Dauer der Veranstaltung, Größe des Publikums und die Wirtschaftskraft des Veranstalters usw. eine Rolle. Als konkretes Beispiel nennt das Kulturministerium die derzeit allein vom Land geförderten Programme „Künstler in die Kita“ und „Kultur und Schule“: Wurden bisher 27,50 Euro pro 45 Minuten abgerechnet, so soll die Tätigkeit ab 1. August mit mindestens 55 Euro pro Stunde plus Spesen wie Reisekosten entlohnt werden. Wie sich das für die anderen künstlerischen Sparten darstellt, muss man abwarten. 2025 wird die Anordnung zunächst evaluiert, bevor 2026 dann auch Theater, Musik, Literatur und Bildende Kunst nachziehen.

Hans-Christoph Zimmermann

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