engels: Herr Wolff, lässt sich nach der jetzigen Gesetzeslage der Nichtraucherschutz in Wuppertal durchsetzen?
Michael Wolff: Durchsetzen lässt sich der Nichtraucherschutz schon. Nur gestaltet sich das für die Ordnungsbehörden vor Ort manchmal schwierig, da die bisherige Gesetzgebung viele Ausnahmen insbesondere im Gaststättenbereich gestattet. In einer Gaststätte, die kleiner ist als 75 m² und keine Speisen anbietet, darf geraucht werden. In anderen Gaststätten darf in einem Nebenraum geraucht werden. Dieser muss aber mit einer Tür vom Nichtraucherbereich getrennt sein, die immer verschlossen sein muss.
Mit welchen Strafen muss ein Gastwirt bei Nichteinhaltung der Gesetze rechnen?

Das Nichtraucherschutzgesetz in der aktuellen Fassung sieht Bußgelder in Höhe von maximal 1.000 Euro vor. Bei einem ersten Verstoß sind in der Regel 200 Euro fällig. Nach dem neuen Gesetzesentwurf können bis zu 2.500 Euro Bußgeld verhängt werden.
Halten sich die Wuppertaler Wirte denn an die Gesetze?
Bezüglich der kleineren Gaststätten bis zu 75 m² gibt es so gut wie keine Verstöße. Die Wirte haben immer richtig gemessen. In größeren Gaststätten stand bei Kontrollen die Verbindungstür zwischen Raucher- und Nichtraucherbereich gelegentlich auf. Die Betreiber haben in diesen Fällen oftmals auf die Problematik hingewiesen, wie die Kellner mit Tabletts in der Hand auch noch Türen öffnen und schließen sollen. Einige Wirte hatten den Raucherbereich im Eingangsbereich an der Theke und für Nichtraucher einen separaten Raum. Auch das ist nicht zulässig.
Wird die Durchsetzung des Nichtraucherschutzes nach der Novellierung des Gesetzes leichter?
Ich gehe davon aus, weil es für den Gaststättenbereich keine Ausnahmen mehr geben wird. Für die Außendienstmitarbeiter ist es dann einfacher. Wo geraucht wird, liegt ein Verstoß vor. Da muss man dann gar nicht weiter diskutieren.
Wie stehen die Wirte zu den Gesetzesplänen?
Ich war vor kurzem nach einer Versammlung in einer Gaststätte in Vohwinkel. Da beklagte sich der Wirt bei mir, dass die derzeitige Gesetzgebung ihm Probleme bereite. Diejenigen, die früher an der Theke geraucht hätten, gehen jetzt ein paar hundert Meter weiter in eine kleine Kneipe. Ich denke, dass nach einer Übergangszeit das im neuen Nichtraucherschutzgesetz vorgesehene generelle Rauchverbot die bessere Lösung ist. Es wird keine Ungleichheit mehr geben.
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