engels: Herr Bradler, früher gab es nur die graue Post. Waren da die Zeiten für den Verbraucher besser?
Thomas Bradler: Nein, die grauen Zeiten sind vorbei. Dadurch, dass es inzwischen Wettbewerb gibt, sinken die Preise im Bereich der Telekommunikation. Das Angebot ist natürlich auch viel breiter als früher.
Aber es ist inzwischen so kompliziert, dass man schnell den Überblick verliert.
Tatsächlich ist die Suche nach dem für mich passenden Tarif zunächst ein Full-Time-Job. Ich muss mich fragen, was meine Verbrauchsgewohnheiten sind und wie diese sich in Zukunft ändern werden.
Ist das billigste Angebot immer das Beste?
Nicht immer. Ich muss auf den jeweiligen Vertrag schauen. Habe ich besonders lange Vertragslaufzeiten? Wie sind die Tarife für Auslandsgespräche? Schreibe ich viele SMS? Gibt es lohnende Flat-Rate-Angebote?
Darf ich als Telefonkunde eigentlich noch umziehen?
Früher war das einfacher. Die graue Post wusste, dass man bei ihr Kunde bleibt. Es gab ja nur den einen Anbieter. Viele Verbraucher wollen einen Umzug inzwischenauch dazu nutzen, den Anbieter zu wechseln. Der Bundesgerichtshof hat im vergangenen Jahr entschieden, dass der Umzug kein Grund für eine nicht fristgerechte Vertragskündigung ist. Bald aber tritt die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Dort wird dem Verbraucher nach Stand der Dinge im Fall eines Umzugs ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, wenn der Anbieter beim neuen Wohnort kein Angebot machen kann. Zurzeit ist es rechtlich so, dass ich die gesamte Vertragslaufzeit voll bezahlen muss, auch wenn ich sie gar nicht mehr nutzen kann.
Welche Rolle sollte der Service eines Unternehmens spielen?
Häufig hören wir, dass die günstigeren Anbieter auch schlecht zu erreichen sind. Irgendwo muss ja gespart werden. Manche Anbieter bieten nur teure 0900-er Nummern als Hotline an. Bei anderen geht selten ein Mitarbeiter dran. Oft wird man beim selben Problem jedes Mal mit einem neuen Mitarbeiter verbunden. Je billiger der Anbieter, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es beim Service hapert oder dieser ins Geld geht.
Manchmal entpuppt sich auch ein High-Speed-Internetzugang zu einem Geduldsspiel am Computer?
Hier ist es wichtig, sich nicht nur von der Werbung beeinflussen zu lassen, sondern vor Vertragsabschluss in die jeweilige Leistungsbeschreibung zu schauen. Erst wenn die dort angegebene Mindestgeschwindigkeit unterschritten wird, liegt tatsächlich rechtlich gesehen ein Mangel vor.
Welche Gefahren lauern sonst noch für den Verbraucher im Telekommunikationsmarkt?
Jugendliche sind oft betroffen, wenn sie mit ihrem Handy oder gar dem elterlichen Handy Internetspiele benutzen und den Übergang zwischen Spielgeld und echtem Geld nicht mitbekommen. Auch bei Klingelton-Abos ist die Werbung oft so intransparent, dass man über die Folgekosten nicht deutlich informiert wird. Und dann ist es natürlich auch sehr ärgerlich, wenn sich das Handy im Ausland, schlimmstenfalls auch außerhalb der Europäischen Union, unbemerkt ins Internet einwählt. Dann kann es richtig teuer werden. Und in den zunächst kostenlosen Apps der Smartphones lauern bei den Werbebannern Abofallen. Durch die Novelle des TKG kann ich mein Handy für das Drittanbieterinkasso sperren lassen. Wenn im Moment eine unberechtigte Forderung eines Drittanbieters mit auf der Rechnung ist, kann im schlimmsten Fall mein Anschluss gesperrt werden, wenn ich die Rechnung nur teilweise bezahle. Das kann ich in Zukunft vermeiden.
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